Stand Mai.2019

1) Die Öffnungszeiten der Trainingsanlage sind von Mo-So  06:00 h  – 21:45 h.

Die Benutzung der Anlage bei Unwettern oder starkem Wind ist aus Sicherheitsgründen verboten (Gefahr von Blitzschlag, Hagel, abbrechende Äste, etc.)

2) Die Benutzung des Trainingsparks  , des Trainingsgerüst sowie der Trainingsgeräte ( in Folge Anlage genannt) erfolgt für alle Personen ausnahmslos auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko (Eltern haften für Ihre Kinder) und ist

nur Vereinsmitgliedern des “Park – Trainings Vereins” während der Öffnungszeiten nach einer gründlichen Einschulung durch den Vorstand oder andere hierzu berechtigte Vereinsmitglieder gestattet.

3) Nicht Vereinsmitgliedern ist die Benutzung der Anlage nur mit Einzelgenehmigung unter Aufsicht des Vereinsvorstandes erlaubt.

4) Benutzung auf eigene Gefahr: Die Anlage wurde vom TÜV Austria nach geltenden Sicherheitsnormen geprüft. Weiters wird die Anlage regelmäßig vom Betreiber auf Mängel kontrolliert.

Trotz dem erfolgt die  Benutzung der Anlage immer und ausnahmslos auf eigene Gefahr. Der Benützer verspricht im Schadensfall den Betreiber klaglos zu halten.

5) Prüfung auf Mängel: Vor der Benutzung der Anlage bzw. der einzelnen Trainingsstationen ist der Benutzer dafür verantwortlich sein Trainingsgerät auf optische Mängel zu untersuchen ( wie es bei der Einschulung gezeigt wurde) und beim Entdeckten eines Mangels diesen unverzüglich der Vereinsleitung zu melden und andere Benutzer auf den Mangel aufmerksam zu machen bis das Gerät gesperrt oder repariert wurde.

6) Artgerechte Benutzung: Eine Benutzung der einzelnen Trainingsgeräte / Stationen ist nur in der dafür vorgesehenen Weise erlaubt, wie genau erfährt der Benutzer in der Einschulung.

Die Benutzung der Ringe, des Kletterseils, des Slingtrainers der horizontalen Kletterstange sowie der Reckstangen ist nur bis zu einem max. Personengewicht von: 150kg gestattet.

Die horizontale Sprossenwand darf max. mit einem Gesamtgewicht von 800kg belastet werden. Dies entspricht 8x 100kg schweren Personen oder 10x 75kg schweren Personen

7) Mindest Körpergröße: Eine Benutzung der Anlage ist weiters nur für Personen mit einer Körpergröße von mind. 140cm gestattet. Kinder unter 140cm Körpergröße dürfen die Anlage nur unter Aufsicht einer Begleitperson benutzen.

8) Nutzungsverbote: Die Benutzung der Anlage im betrunkenen Zustand oder unter dem Einfluss von Drogen oder Bewusstseins verändernden Medikamenten ist strikt verboten!

9) Vermeidung von Lärm: Das Erzeugen von Lärm jeglicher Art, wie Schreien lautes Gelächter, Aufschlagen von Gewichtsblöcken der Trainingsgeräten, das Schießen von Bällen gegen die Wand etc. ist verboten. Wir befinden uns hier in einem Wohngebiet und möchten ein friedliches Zusammenleben mit den Nachbarn wahren. Das Abspielen von Musik ist nur nach Rücksprache mit dem Vorstand in angebrachter Lautstärke erlaubt.

10) Zutritt, Zufahrt und Parken: Das Zufahren und Parken am Trainingsgelände mit Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich verboten. Einzelgenehmigungen können  vom Betreiber der Anlage nach Ansuchen vergeben werden  zB. für Benutzer mit Gehbehinderung. Bitte nützt die öffentlichen Parkplätze unterhalb des Grundstückes, mit Ausnahme der Parkplätze direkt vor dem Trainingspark, diese sind für Bewohner des Nachbarwohnhauses vorgesehen.

Noch besser wäre es mit dem Fahrrad oder zu Fuß anzureisen, falls du aus der Nähe bist.

Der Zugang erfolgt über das Gartentor neben  der Bar. Das Einfahrtstor sowie die Zufahrtstrasse befinden sich in Privatbesitz, daher ist dessen Benutzung für Trainingsmitglieder nicht gestattet.

11) Müll: Das Entsorgen oder Hinterlassen von Müll am gesamten Gelände ist verboten. Es gibt keine Mistkübel am Gelände. Mitgebrachter Müll muss wieder mit nach Hause genommen werden. Müll der von der an der Bar erworbenen Getränke oder Snacks stammt, kann an der Bar zurückgegeben werden.

12) Rauchen: Das Rauchen im Trainingsbereich ist verboten. Bitte hierfür den Bereich an und  die Sitzgelegenheiten vor der Bar, sowie die Grünflächen nutzen. Zigarettenstummel müssen in den dafür vorgesehenen Aschenbecher entsorgt werden. Ein Austreten am Boden ist strikt untersagt!

12) Zutritt für Haustiere verboten: Das Mitbringen von Haustieren ins besonderen von Hunden ist nicht erlaubt. Wir bitten um Verständnis, dass dies aus Lärmgründen wegen der Nachbarschaft (Bellen mehrerer Hunde) sowie aus Gründen der Verunreinigung durch Exkremente nicht möglich ist. Weiteres gibt es Mitglieder, sowie Wildtiere am Gelände

(zb: Rehe) die sich vor Hunden fürchten, dies müssen wir respektieren.

13) Den Weisungen des Vereinsvorstandes ist Folge zu leisten. Ein nicht Beachten der Weisungen, der Benutzungsregeln sowie der Hausordnung führt nach einer 2xfachen Verwarnung zu einem Verweis aus dem Trainingsparks und einem Verlust der Vereinsmitgliedschaft. Durch die Benutzung der Anlage stimmt der Benutzer den oben genannten Punkten der Hausordnung vollständig zu und ist sich über die Konsequenzen eines Missachtens bewusst.

14) Kontaktdaten des Betreibers für Rückfragen oder die Meldung von Beschädigungen:

    Betreiber der “The Park – Workout Area” ist der Park –Trainings Verein

    Obmann: Alexander Trömer                               Obmann Stv. & Kassier: Philipp Grohmann

    Tel:       0664/411 7912                                         Tel:  0650/34 77 290

    Email:   alex@park-workout.at                           Email: philipp@park-workout.at

www.park-workout.at